
Filialpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
Filialpraxen sind Eigeneinrichtungen der KV nach §105, Absatz 1 SGB V. Sie sollen versorgungsrelevante Praxen ersetzen, die in unterversorgten oder dünn besiedelten Regionen weggefallen sind, und /oder erhöhten Versorgungsbedarf decken, der mit den gängigen Formen der vertragsärztlichen Versorgung nicht gedeckt werden kann.